Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Geldleistung des Bundes. Es soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten und pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Rechtsgrundlage ist das Bundespflegegeldgesetz (BPGG).
- Anspruch besteht ab einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
- Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle — entscheidend ist allein der Pflegebedarf.
- Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird zwölfmal jährlich monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
- Die Beträge werden jährlich valorisiert — zuletzt per 1. Jänner 2026 um +2,7 %.
Das Pflegegeld ist unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit — körperliche, geistige, psychische oder Sinnesbeeinträchtigungen werden gleich behandelt.
Die sieben Pflegestufen
Maßgeblich ist der monatliche Pflegebedarf in Stunden. Für die Stufen 5 bis 7 gelten zusätzlich qualitative Voraussetzungen.
Stufe 5 setzt außergewöhnlichen Pflegeaufwand voraus, etwa dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson. Stufe 6 verlangt zeitlich nicht planbare Betreuung Tag und Nacht oder dauernde Anwesenheit (z. B. bei Eigen- oder Fremdgefährdung). Stufe 7 gilt, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine mehr möglich sind.
So läuft die Einstufung ab
Der Pflegebedarf wird nicht frei geschätzt, sondern nach den fixen Zeitwerten der Einstufungsverordnung (EinstV) ermittelt. Eine Ärztin, ein Arzt oder eine Pflegefachkraft erhebt bei einem angekündigten Hausbesuch, welche Verrichtungen Unterstützung erfordern.
Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und ziehen Sie eine Vertrauensperson bei — darauf haben Sie ein Recht. Schildern Sie den Alltag konkret, auch die schlechten Tage.
Antrag stellen
- Antrag einbringen — formlos oder mit Formular bei jener Stelle, die die Pension auszahlt; ohne Pensionsbezug bei der Pensionsversicherung (PV). Antragsberechtigt sind auch Angehörige und gesetzliche Vertretungen.
- Begutachtung abwarten — der Hausbesuch wird angekündigt; Grundlage ist die Krankengeschichte und der erhobene Betreuungs- und Hilfsbedarf.
- Bescheid erhalten — die Entscheidung ergeht auf Basis des Gutachtens. Die Leistung gebührt ab dem Monatsersten nach Antragstellung; die Bearbeitung dauert meist 4 bis 12 Wochen.
Bei steigendem Pflegebedarf kann eine Erhöhung schriftlich beantragt werden. Gegen eine zu niedrige Einstufung ist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht möglich — kostenfrei in erster Instanz.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV)
- oesterreich.gv.at — Themenbereich Pflege, „Höhe des Pflegegeldes"
- Pensionsversicherung (pv.at) — Pflegegeld: Voraussetzungen, Höhe und Pflegestufen 2026
Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich der zuständige Versicherungsträger.